Umzug über das Jobcenter
Kostenübernahme sichern und mehrere Angebote geprüfter Umzugsunternehmen kostenlos vergleichen – für Ihren Kostenvoranschlag beim Jobcenter.
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Umzug mit Kostenübernahme durch das Jobcenter
Wer Bürgergeld bezieht, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den Umzug vom Jobcenter erstatten lassen – zum Beispiel, wenn die bisherige Wohnung zu teuer ist, das Jobcenter zum Umzug auffordert oder Sie für eine neue Arbeitsstelle umziehen. Entscheidend ist, dass Sie die schriftliche Zusicherung der Kostenübernahme einholen, bevor Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen.
Damit das Jobcenter zustimmt, wird meist das wirtschaftlichste Angebot verlangt. Genau hier hilft ein Vergleich: Über Umzugs-Gurus erhalten Sie kostenlos und unverbindlich mehrere Angebote von geprüften Umzugsunternehmen aus Ihrer Region – vergleichbar aufgebaut und geeignet zur Vorlage beim Jobcenter.
Unsere Partnerunternehmen kennen die Anforderungen an einen sauberen, nachvollziehbaren Kostenvoranschlag und stellen Ihnen die nötigen Unterlagen bereit. So sparen Sie sich das mühsame Einzeln-Anfragen mehrerer Firmen.
Das sollten Sie beim Jobcenter-Umzug beachten
- Zusicherung der Kostenübernahme schriftlich einholen – vor dem Umzug und vor jeder Auftragsvergabe
- Grund des Umzugs belegen (Aufforderung, unangemessene Wohnkosten oder Arbeitsaufnahme)
- Mehrere Kostenvoranschläge einholen – häufig verlangt das Jobcenter zwei bis drei
- Auf das wirtschaftlichste Angebot achten, das der Sachbearbeiter genehmigen kann
- Fristen und geforderte Nachweise des Jobcenters rechtzeitig klären
Häufige Fragen zum Jobcenter-Umzug
Übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten?
Wenn der Umzug notwendig ist – etwa wegen einer zu großen oder zu teuren Wohnung, einer Aufforderung des Jobcenters oder einer Arbeitsaufnahme – kann das Jobcenter die angemessenen Umzugskosten übernehmen. Wichtig ist, dass Sie die Zusicherung der Kostenübernahme vor dem Umzug einholen.
Wie viele Kostenvoranschläge muss ich einreichen?
Viele Jobcenter verlangen zwei bis drei Kostenvoranschläge, um das wirtschaftlichste Angebot zu wählen. Über Umzugs-Gurus erhalten Sie mehrere vergleichbare Angebote geprüfter Umzugsunternehmen und können sie direkt bei Ihrem Sachbearbeiter vorlegen.
Muss ich die Kostenübernahme vorher beantragen?
Ja. Beantragen Sie die Zusicherung der Kostenübernahme unbedingt, bevor Sie einen Umzugsvertrag unterschreiben. Wird der Auftrag vorher erteilt, kann das Jobcenter die Erstattung verweigern.
Was zahlt das Jobcenter genau?
Übernommen werden in der Regel die angemessenen Kosten für ein Umzugsunternehmen oder einen Mietwagen samt Helfern, teils auch Umzugskartons und eine Halteverbotszone. Der Umfang richtet sich nach Ihrer Situation und dem zuständigen Jobcenter.