Ummelden und Abmelden
Veröffentlicht am 21.07.2026
Nach einem Umzug ist die Meldepflicht eine der ersten Aufgaben, die erledigt werden müssen. Zuständige Behörde und Frist unterscheiden sich je nach Land.
Deutschland: Einwohnermeldeamt
In Deutschland melden Sie Ihren neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt der Zielgemeinde an. Dafür haben Sie ab dem Einzug 14 Tage Zeit. Eine gesonderte Abmeldung der alten Adresse ist bei einem Umzug innerhalb Deutschlands in der Regel nicht nötig – sie erfolgt automatisch mit der Anmeldung am neuen Ort.
Österreich: Meldeamt und Meldezettel
In Österreich erfolgt die Anmeldung beim Meldeamt mit dem sogenannten Meldezettel. Hier gilt eine deutlich kürzere Frist von nur 3 Tagen nach dem Einzug. Der Meldezettel muss vom Vermieter oder Wohnungseigentümer unterschrieben werden.
Schweiz: Einwohnerkontrolle
In der Schweiz ist die Einwohnerkontrolle der zuständigen Gemeinde die richtige Adresse. Auch hier gilt eine Frist von 14 Tagen nach dem Umzug. Bei einem Wegzug aus der bisherigen Gemeinde ist zusätzlich eine Abmeldung dort erforderlich.
Was Sie zur Ummeldung mitbringen sollten
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung bzw. unterschriebener Meldezettel (je nach Land)
- Bei Familien: Meldeunterlagen aller mitziehenden Personen
Versäumte Fristen können in allen drei Ländern zu Bußgeldern führen – es lohnt sich also, die Ummeldung direkt in die Umzugsplanung mit aufzunehmen.