Umzug in die Schweiz
Veröffentlicht am 21.07.2026
Auch wenn die Schweiz mitten in Europa liegt, ist sie kein EU-Mitglied. Das hat bei einem Umzug in die Schweiz einige Auswirkungen, die es zu kennen lohnt.
Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle
Nach dem Umzug melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle der neuen Wohngemeinde an. Je nach Staatsangehörigkeit sind zusätzliche Dokumente für den Aufenthaltstitel erforderlich – bei EU/EFTA-Staatsangehörigen ist das Verfahren meist einfacher als für Personen aus Drittstaaten.
Zollformalitäten für den Hausrat
Da die Schweiz nicht Teil der EU-Zollunion ist, muss privater Hausrat beim Grenzübertritt in der Regel verzollt werden. Für den Übersiedlungsgut-Status (persönlicher Hausrat bei dauerhaftem Wohnsitzwechsel) gibt es jedoch Zollerleichterungen – meist ist eine Zollanmeldung mit Inventarliste nötig, die Einfuhr selbst ist für gebrauchten Hausrat aber häufig abgabenfrei.
Was Sie vorbereiten sollten
- Vollständige Inventarliste des Umzugsguts für die Zollanmeldung
- Nachweis über den bisherigen Wohnsitz und den neuen Wohnsitz in der Schweiz
- Rechtzeitige Abklärung, ob Ihr Umzugsunternehmen Erfahrung mit der Zollabwicklung in die Schweiz hat
Da die Zollformalitäten für Laien nicht immer einfach zu überblicken sind, lohnt sich ein Umzugsunternehmen mit Erfahrung bei Schweiz-Umzügen besonders. Über Umzugs-Gurus erhalten Sie dazu kostenlose Vergleichsangebote.