Ihr Umzug nach Italien
Das mediterrane Wetter und das südländische Lebensgefühl locken jährlich viele Auswanderer in das schöne Italien. Damit der Umzug in das Land mit Zugang zum Mittelmeer reibungslos gelingt, wollen wir nützliche Tipps geben.
Die Aufenthaltsgenehmigung
Das schöne Land Italien gehört als eines der Gründungsländer zur Europäischen Union, daher gilt es als Formalität hier eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Diese Genehmigung sollte bei der verantwortlichen Behörde für Ausländer binnen acht Tagen beantragt und der neue Wohnsitz bekannt gegeben werden. Der Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung zieht sich leider recht häufig in die Länge, sodass es unter Umständen zu einer Wartezeit von einigen Monaten kommt, bis man die Genehmigung schließlich in der Hand hält und sich heimisch fühlen darf. Um allerdings schon in Italien wohnen zu dürfen oder sich eine Arbeitsstelle suchen zu können, muss man nicht so lange warten, sondern darf sich darum auch schon ohne die Genehmigung kümmern. Letzten Endes kann man sagen, dass die EU Richtlinien mit dem Erhalt der Genehmigung noch ein weiteres Mal in Schriftlicher Form bestätigt werden.
Bevor der Umzug losgehen kann
Bevor der Umzug startet, ist erst einmal die Wohnungssuche angesagt. Wenn man noch über geringe Sprachkenntnisse verfügt, empfehlen wir Euch mit einem Makler zusammen zu arbeiten. Dieser sollte neben seiner Muttersprache Italienisch, auch deutsch sprechen. Das Italienische Mietrecht unterscheidet sich deutlich vom deutschen Mietrecht. Ein Mietvertrag ist in Italien nicht immer üblich. Gerade in Großstädten verlangen Vermieter eine Empfehlung des vorherigen Vermieters oder zum Beispiel des Arbeitgebers. Lasst euch immer eine Bestätigung des Vermieters ausstellen, dass Ihr Mieter dieser, genau genannten Wohnung seid. Eine derartige Bestätigung ist bei der Anmeldung des Wohnsitzes vorzulegen.
Der Zoll – was ist bei der Einreise zu beachten?
Hat man eine passende Wohnung im schönen Italien gefunden, kann der Umzug des kompletten Hausrates beginnen.
Zu beachten ist, dass die Gegenstände als privates Umzugsgut zu deklarieren sind. Bei der Einreise muss berücksichtigt werden, dass auch wenn der Hausrat nicht zu verzollen ist, er beim Zoll angemeldet werden muss. Die entsprechenden Formulare hierfür ändern sich immer wieder und sollten kurz vorher beim italienischen Zoll beantragt werden.
Für den eingeführten, zollfreien Hausrat gilt eine sogenannte Beobachtungszeit von zwölf Monaten. Das bedeutet, dass die Gegenstände in den ersten zwölf Monaten nach der Einfuhr nicht verkauft oder verschenkt werden dürfen. Auch ein Verleih oder eine Vermietung der Gegenstände ist während dieser zwölf Monate nicht erlaubt
ACHTUNG: Werden Gegenstände mit eingeführt, welche nichts mit dem Hausrat zu tun haben, muss man auch diese mit angeben und ordnungsgemäß verzollen! (Beispielsweise größere Mengen Alkohol)
Umzug mit dem eigenem PKW
Ist das private Auto bereits länger als sechs Monate im Besitz des Auswanderers, zählt dieses zum Hausrat. Als Nachweis für den Besitz von mindestens sechs Monaten dient der Kaufvertrag. (Achtung Neuwägen, welche sich noch keine sechs Monate in Besitz befinden sind zu verzollen!)
Für die Anmeldung des PKWs in Italien hat man ein Jahr Zeit. Ab Anmeldung des PKWs in Italien greift die bereits erwähnte Haltefrist von einem Jahr. Um ein Auto in Italien zulassen zu können, braucht du neben viel Geduld im Umgang mit Behörden die Abmeldebescheinigung der deutschen Zulassungsstelle, den Fahrzeugbrief und eine Versicherungsbestätigung. Die Behörden in Italien stellen einen neuen Fahrzeugbrief aus. Ist das Auto älter als 4 Jahre, muss es zu einer Inspektion, um die Zulassung abschließen zu können.
TIPP: Die Anmeldung eines PKWs in Italien kostet nicht nur viel Geduld, sondern ist im Vergleich zu Deutschland auch sehr teuer. Die Unterhaltskosten (Versicherung, Steuer usw.) sind im Vergleich zu Deutschland ebenfalls sehr teuer. Wenn Ihr also die Möglichkeit habt, das Auto in Deutschland angemeldet zu lassen (z.B. über ein Elternteil) dann erspart Ihr Euch viel Geld und Zeit.
Anmeldung des neuen Wohnsitzes
Vor dem Umzug nach Italien, ist daran zu denken, dass der Wohnsitz in Deutschland abzumelden ist. Innerhalb der ersten 8 Tage ist bei der zuständigen Ausländerbehörde der neue Wohnsitz anzumelden. Vorzulegen sind hier folgende Dokumente:
- * Gültiger Personalausweis und / oder Reisepass
- * Mietvertrag, bzw. wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt, dann eine Mietbestätigung
- * Arbeitsvertrag
- * Krankenversicherungsnachweis
- * Gegebenenfalls Passbild
Mit Beachtung dieser wichtigen Punkte und etwas Geduld gegenüber den Italienischen Behörden kann das Abenteuer „Italien“ gut vorbereitet starten.